Im folgenden können Sie sich zur Vollversammlung des Netzwerks der Hilfe 2026 anmelden. Wählen Sie dazu das gewünschte Ticket und deren Anzahl aus. Nach Absenden der Bestellung wird diese zunächst durch das Organisations-Team geprüft und freigeschaltet. Erst danach erhalten Sie ihr Ticket per E-Mail. Die Ticketdaten können auch später noch angepasst werden bzw. das Ticket storniert werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie nach der Bestellung per E-Mail.
Die Unterbringung einschließlich Vollpension sowie die Tagungspauschale ist für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Die Kosten für die Hin- und Rückfahrt werden entsprechend den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) durch das Bundesministerium der Verteidigung erstattet. Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt anhand des Formulars „Reisekostenrechnung für Personen außerhalb des öffentlichen Dienstes“, welches Ihnen nach der Anmeldung mit weiteren Informationen übermittelt wird.
Bei der Teilnahme von Angehörigen des BMVg/der Bundeswehr handelt es sich um ein Dienstgeschäft im Sinne des § 2 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG). Die Dienstreisen sind in eigener Zuständigkeit zu beantragen und durch die entsendenden Truppenteile/Dienststellen gemäß Zentraler Dienstvorschrift „Anordnung von Dienstreisen“, A-2210/13 anzuordnen. Die Abrechnung der Reisekosten erfolgt durch die jeweils zuständige Abrechnungsstelle. Die reisekostenrechtliche Abfindung richtet sich nach den Bestimmungen des BRKG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BRKG (BRKGVwV) sowie den hierzu ergangenen Regelungen. Im Rahmen der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Mittags-, Abend- und Frühstücksverpflegung. Die Kosten hierfür und für die Tagungspauschale sind vor Ort zu entrichten. Eine Entschädigung für das Tragen von Zivilkleidung wird nicht gewährt.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an: BMVgSKIII5@bmvg.bund.de